Rauchmelder sind Lebensretter
Warum eigentlich Rauchmelder?
Jeden Monat sterben in Deutschland noch immer rund 30 Menschen an den Folgen eines Brandes. Hauptursache ist die Rauchgasvergiftung. Anders wie vielleicht gedacht ist der Hauptgrund der Rauch und nicht das Feuer. Vorallem nachts sterben die meisten Menschen, da der Geruchssinn beim Schlafen "abgeschaltet" ist. Zwei bis drei Atemzügen dieses hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein! Eine Rettung vor dem Tod kann nur ein ordnungsgemäß installierter und betriebener Rauchmelder sein!
Rauchmelderpflicht in Thüringen
-Frist zum Einbau für Neu- und Umbauten seit 29.02.2008 -Frist zum Einbau für Bestandsbauten innerhalb der Übergangsfrist, jedoch spätestens bis 31.12.2018
Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?
-Schlafräume und Kinderzimmer
-in allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Wer muss den Rauchmelder installieren?
der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
Wer ist für die Wartung verantwortlich?
-in Mietwohnungen: der Eigentümer -im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer
Rechtliche Grundlage bildet die Thüringer Bauordnung
siehe §48 Abs. 4 (ThürBO)
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